Skip to main content

    ffh1Notruf

 


Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die Seiten des Zivilschutzverbandes empfehlen. Der Zivilschutz ist ein Instrument der nicht-militärischen Landesverteidigung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den verlinkten Seiten.

Strahlenfrühwarnsystem:
Hierbei wird gewährleistet, daß die Bevölkerung ohne Zeitverlust gewarnt werden kann. Sämtliche Strahlenmeßstellen laufen in der Bundeswarnzentrale zusammen. Aktuelle Meßwerte finden Sie im ORF Teletext.




Im Bundesgesetzblatt wurde das flächenhafte Verbrennen von biogenem Material ganzjährig verboten. Für die Ausbildung von Bundesheer und Feuerwehr wurde im genannten Bundesgesetzblatt eine Ausnahmeregelung erteilt. Diese Organisationen sind für Selbstschutzausbildungen zur Durchführung berechtigt. Aufgrund der Regelung in diesem Bundesgesetzblatt hat das Land Niederösterreich folgende Ausnahmeregelung beschlossen:
  • Das Abbrennen von Stroh auf Stoppelfeldern ist erlaubt, wenn auf diesen Flächen im Rahmen des Herbstanbaues Raps oder Wintergetreide (Winterweizen, -roggen, -gerste oder Triticale) ausgesät werden sollen.
     
Das Verbrennen von Stoppeln und Stroh von Getreide oder Mais ist erlaubt, wenn nachstehende Schädlinge oder Pilzkrankheiten epidemieartig auftreten:
  • Getreidehalmwespe
  • Rote Weizengallmücke
  • Sattelmücke
  • Halmbruchkrankheiten
  • Schwarzbeinigkeit
  • Septoria

Für die oben genannten Ausnahmen bedarf es einer Genehmigung der Gemeinde!!!


Ebenso ist das punktuelle Verbrennen von biogenem Material außerhalb von Anlagen in der Zeit von
1. Mai bis 15. Septmeber verboten. Ausnahmen hierfür sind:
  • Lagerfeuer, Grillfeuer und Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen
  • Abflammen von bewachsenen und unbewachsenen Böden als Maßnahme des Pflanzenschutzes
  • Räuchern im Obst- und Weingartenbereich als Maßnahme des Frostschutzes
  • das punktuelle Verbrennen im Rahmen von Übungen des Bundesheeres und der Feuerwehren

Das punktuelle Verbrennen biogener Materialien aus dem Hausgartenbereich und aus dem landwirtschaftlich nicht intensiv genutzten Haus- und Hofbereich außerhalb von Anlagen wurde ganzjährig verboten.
 
 

Wichtige Notrufnummer:

 
Feuerwehr 122
Polizei 133
Rettungsdienst 144
Vergiftungszentrale 01/4064343


Wie setzt man einen Notruf ab?

Sollten Sie in die unglückliche Lage kommen, einen Notruf absetzen zu müssen, gilt es unten angeführte
Informationen zu berücksichtigen. Wichtig ist, daß Sie selbst versuchen Ruhe zu bewahren, um den Notruf korrekt absetzen zu können. Nur so ist es möglich, daß die weiteren Schritte der Alarmzentrale effizien eingeleitet werden können.

Grundsätzlich kann man sagen, daß man die 4 W Fragen im Kopf haben sollte.
Wer ruft an? Ihre Namensangabe dient im Falle des Notruf-Absetzens nicht nur der Höflichkeit, vielmehr benötigt der Disponent, der Ihren Notruf entgegen nimmt, Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für etwaige Rückfragen.
Was ist passiert? Nennen Sie den Grund für den Notruf. Nennen Sie weiters für die Entsendung der Hilfskräfte wichtige Informationen wie
  • was brennt
  • welcher Stoff ist ausgetreten
  • welcher Unfall ist passiert (Anzahl Fahrzeuge etc. PKW oder LKW)
  • sind Personen verletzt / in Not gerarten / vermisst
Wo ist es passiert? Nennen Sie den Disponenten unbedingt:
  • Ort/Stadt/Stadt- bzw. Ortsteil
  • Straßennamen inkl. Hausnummer
  • Auf Autobahnen oder Schnellstraßen unbedingt die Richtungsfahrbahn, letzte oder   nächste Ausfahrt und eventuelle Kilometrierung
  • Auf Bundes- oder Landesstraßen die unmittelbaren Orte, Kreuzungen, Kilometrierungen
Wie viel?
  • Wie viele verletzte/in Not geratene/vermisste Personen gibt es?
  • Welches Ausmaß hat der Brand
  • Anzahl der verunfallten Fahrzeuge

Notrufe sind zu jeder Tages- und Nachtzeit kostenlos absetzbar. Bitte beachten Sie jedoch, daß die Notrufnummern ausschließlich für Notfälle verwendet werden dürfen. Die Alarmzentralen leiten gegen Scherzanrufer oder bei mutwilligen Alarmierungen, die keinen Einsatz erfordern, rechtliche Schritte ein.

 

15 Sekunden


Probe: Das Sirenensignal "Probe" dient der Überprüfung der installierten Sirenen. Das Signal wird wöchentlich durch die jeweilig zuständige Alarmzentrale ausgelöst. Die wöchentliche Sirenenprobe für den Bezirk Korneuburg findet jeden Samstag um 12:14 Uhr statt. Ausgelöst wird der Alarm durch die BAZ Stockerau.
drei mal 15 Sekunden mit zwei mal 7 Sekunden Pause
Feuerwehreinsatz: Dieses Signal dient der Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr. Es wird ebenfalls von der zuständigen Alarmzentrale ausgelöst. Dieses Sirenenprogramm dient hauptsächlich jenen Feuerwehren, die über keine oder nur wenig Personenrufempfänger verfügen. In Stockerau verliert dieses Signal immer mehr an Bedeutung, da die Mitglieder der Feuerwehr Stockerau gänzlich mit Personenrufempfänger ausgerüstet sind.

 

Um im Katastrophenfall die gesamte Bevölkerung flächendeckend warnen bzw. alarmieren zu können gibt es auch Sirenensignale des Zivilschutzes.

3 Minuten Dauerton

Warnung: Das Sirenenprogramm "Warnung" ist das Warnzeichen für die Bevölkerung. Sollte dieses Signal ausgelöst werden, schalten Sie unverzüglich eines der öffentlich rechtlichen Rundfunkprogramme ein (ORF, Ö3) und befolgen Sie die Hinweise. Dieses Sirenensignal wird bei einer unmittelbar herannahenden Gefahr ausgelöst.
1 Minute Auf und Ab heulender Ton

Alarm: Hier besteht akute Gefahr. Suchen Sie unverzüglich schützende Räulichkeiten auf, befolgen Sie die Hinweise der Rundfunkanstalten bzw. Einsatzkräfte.
1 Minute Dauerton

Entwarnung: Mit diesem Sirenensignal wird wieder Entwarnung gegeben, weitere Verhaltens- und Vorgehenshinweise erhalten Sie von den Rundfunkanstalten bzw. den Einsatzkräften.

Einmal im Jahr werden die Sirenensignale getestet. Dies ist notwendig, um der Bevölkerung die Signale vertraut zu machen und die technischen Anlagen zu überprüfen. Der jährliche Probealarm findet jeden ersten Samstag im Oktober statt. Nähere Informationen diesbezüglich erhalten Sie auf unserer Homepage.
Sie werden oftmals belächelt, als winzig bezeichnet, man findet sie als (Brandschutz)Türfixierung, hinter Regalen oder gar mutwillig an öffentlichen Plätzen sinnlos verwendet. Die Rede ist von tragbaren Feuerlöschern – ein Mittel der Ersten Löschhilfe. Im privaten Bereich werden sie empfohlen, im öffentlichen Bereich (Arbeitsstätten etc.) sind sie vorgeschrieben. Sie werden nach der ÖNORM EN 3 hergestellt. Ein normgeprüfter Feuerlöscher muss lt. Norm in der Farbe Rot (RAL3000) lackiert sein und darf die Gesamtmasse von 21kg nicht überschreiten.

Prüfung von Feuerlöschern
Tragbare Feuerlöscher unterliegen der Versandbehälter–Verordnung und müssen in periodischen Abständen von längstens 24 Monaten durch einen Sachkundigen geprüft werden. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Feuerlöscher müssen durch einen Sachkundigen, der nach ON Regel 61053 ausgebildet ist, geprüft werden.

Löschmittel
  • wässrige Löschmittel
  • (Metallbrand) Pulver
  • Kohlendioxydlöscher
  • Fettbrandlöscher
Einsatzbereiche von Feuerlöschern
 
Tragbare Feuerlöscher sind Mittel der ersten und erweiterten Löschhilfe (TRVB 124) und dienen dazu, Entstehungsbrände rasch und effektiv zu bekämpfen. An dieser Stelle möchten wir anmerken, daß ein Feuerlöscher nach dem Gebrauch zu einer zertifizierten Fachfirma gebracht werden sollte, um den Löscher umgehend wieder einsatzbereit zu machen. Dieser Schritt ist auch notwendig wenn Sie den Löscher nur einmal kurz betätigt haben.