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Brandgefahren


Auf dieser Seite wollen wir Ihnen mögliche Brandgefahren bei Ihnen zu Hause etwas näher bringen. Bitte beachten Sie das wir hier nicht ALLE aufzählen können, jedoch wollen wir Ihnen Denkansätze liefern, um Sie mit dieser Thematik etwas vertraut zu machen.
 
Heizen / Kochen / Kamin Asche
  • Lagern Sie keine brennbaren bzw. leicht entzündlichen Materialien im unmittelbaren Bereich
  • minimieren Sie das Risiko indem Sie Öfen richtig
    und fachgerecht platzieren.
  • Verwenden Sie geeignete Materialien zur Wärmeabschirmung
  • Beachten Sie die gültigen Bestimmung zur
    Lagerung von Heizmaterialien
  • Ziehen Sie den Rauchfangkehrer zu Rate
  • Asche kann bis zu 24 Stunden lang genügend Energie speichern um einen Brand auslösen zu können!
  • Entsorgen Sie heiße Asche nie in Restmüll-, Biomüll- oder gar Altpapiercontainern
  • Asche darf auch nicht zur Zwischenlagerung in diversen brennbaren Behältnissen gelagert werden.
  • Verwenden Sie zur Zwischenlagerung geeignete unbrennbare Behälter bevor die kalte Asche entsorgt wird

Aschenbecher

brennbare Abfälle

Zigaretten erweisen sich oft als Auslöser für Brände!
Achten Sie bitte, bevor Sie den Aschenbecher entleeren, darauf, ob sich noch etwaige Glutreste darin befinden. Entsorgen Sie den Inhalt des Aschenbechers in einem
nicht brennbaren Metalleimer.

Lösungsmittel, ölverschmierte Putzlappen oder ähnliches neigen zur Selbstentzündung und dürfen daher nur in verschlossenen Behältern im Freien gelagert werden.


Elektrische Verbraucher


Glühlampen
  • Sämtliche elektrische Verbraucher geben Wärme
    ab. Achten Sie bitte hier besonders darauf, wenn
    Sie Computer, Bildschirme, Fernsehgeräte oder ähnliches in Ihren Möbelstücken einbauen, das ausreichend Luftzirkulation gegeben ist. Auch eine Staubschicht kann zu einem Wärmestau führen und einen Brand auslösen
  • Das "Flicken" von Sicherungen ist verboten und erhöht die Brandgefahr um ein vielfaches. Sie
    sollten darauf achten, daß Ihre elektrische Installation auf dem Stand der Technik und
    vorallem sicher ist.

Glühlampen erreichen im Betrieb eine sehr hohe Oberflächentemperatur und müssen daher mit ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien installiert werden. Eine Abdeckung durch leicht brennbare Materialien ist nicht zulässig.


Lagerung auf Dachböden



Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Gegenstände gelagert werden, ebenso müssen Dachfenster und Rauchfänge jederzeit frei zugänglich sein (kein Verstellen!) . Beachten Sie die jeweiligen feuerpolizeilichen Vorschriften.  


Flüssiggas
  • Flüssiggas darf nicht unter Erdniveau, in Kellerräumen(abteilen), Räumen mit Ansaugeinrichtungen für Lüftungs- bzw. Klimaanlagen, Ein-, Aus- und Durchfahrten, auf Fluchtwegen, Stiegenhäusern, Stockwerksgängen oder Schlafräumen gelagert werden.
  • Flüssiggas darf auch nicht in Garagen bzw. Hallen gelagert werden, wo Kraftfahrzeuge eingestellt werden, auch nicht wenn die Fahrzeuge nur kurzfristig eingestellt sind.
  • Flüssiggas ist schwerer als Luft und verhält sich bei der Ausbreitung ähnlich wie Wasser. Das heißt es folgt etwaigen Regulierungen (Wände, Stiegen etc.) und sammelt sich an der tiefsten Stelle.
  • Flüssiggas bildet an der Luft ein hoch explosives Gemisch, so dass es bereits beim Einschalten des Lichtes bzw. eines Kühlschrankes zur Explosion kommen kann.