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Feuerlöscher

Sie werden oftmals belächelt, als winzig bezeichnet, man findet sie als (Brandschutz)Türfixierung, hinter Regalen oder gar mutwillig an öffentlichen Plätzen sinnlos verwendet. Die Rede ist von tragbaren Feuerlöschern – ein Mittel der Ersten Löschhilfe. Im privaten Bereich werden sie empfohlen, im öffentlichen Bereich (Arbeitsstätten etc.) sind sie vorgeschrieben. Sie werden nach der ÖNORM EN 3 hergestellt. Ein normgeprüfter Feuerlöscher muss lt. Norm in der Farbe Rot (RAL3000) lackiert sein und darf die Gesamtmasse von 21kg nicht überschreiten.

Prüfung von Feuerlöschern
Tragbare Feuerlöscher unterliegen der Versandbehälter–Verordnung und müssen in periodischen Abständen von längstens 24 Monaten durch einen Sachkundigen geprüft werden. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Feuerlöscher müssen durch einen Sachkundigen, der nach ON Regel 61053 ausgebildet ist, geprüft werden.

Löschmittel
  • wässrige Löschmittel
  • (Metallbrand) Pulver
  • Kohlendioxydlöscher
  • Fettbrandlöscher
Einsatzbereiche von Feuerlöschern
 
Tragbare Feuerlöscher sind Mittel der ersten und erweiterten Löschhilfe (TRVB 124) und dienen dazu, Entstehungsbrände rasch und effektiv zu bekämpfen. An dieser Stelle möchten wir anmerken, daß ein Feuerlöscher nach dem Gebrauch zu einer zertifizierten Fachfirma gebracht werden sollte, um den Löscher umgehend wieder einsatzbereit zu machen. Dieser Schritt ist auch notwendig wenn Sie den Löscher nur einmal kurz betätigt haben.